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Kurzes Anforderungsprofil für die Immobilienvermarktung.

 

1. Mindestens 10-20 Jahre Miet- oder Pachtvertrag mit Option und Index

2. Vermietungsstand nicht unter 80%, bei größeren Immobilien möglichst

    wenige Miet- oder Pachtverträge - ein Hauptmieter wird in der Regel

    bevorzugt

3. Bonitätsstarke Mieter, in Städten nicht unter 10.000 EW

4. Kaufpreis in der Regel ab € 2,5 Mio. aufwärts

5. Die Mietrendite sollte möglichst nicht unter 5,0% liegen

 

Bei marktüblichen Rahmendaten haben wir zeitnah Kaufinteressenten!

 

In der Regel arbeiten wir für die Verkäuferseite kostenfrei, die Käuferseite ist provisionspflichtig.

 

Zurzeit suchen wir für das weitere dynamische Wachstum unseres Core-Portfolios Pflege- und Seniorenimmobilien mit folgenden Betriebstypen:

 

Größenordnung / Angebotskombination

Ø Investitionsvolumen 5 - 20 Mio. € je Einzelobjekt.

Ø Mindestens 40 und maximal 150 Pflegebetten. Idealgröße ca. 120 Pflegebetten

   mit mind. 45 m², besser 50 m² Gesamtnutzfläche pro Pflegeplatz.

   (In Kombination mit altengerechten Wohnangeboten - bei Service-

     wohnen/Betreutem Wohnen - kommen auch Einrichtungen mit weniger als  

     40 Plätzen infrage)

Ø Der Anteil der Pflegebetten sollte bei mindestens  80% in Einzelzimmern und  

   20% in Doppelzimmern liegen.

Ø Gesamtwohnfläche mindestens 16 m², besser 18 - 20 m² und pro Einzelzimmer

    mindestens 25 m².   

Ø Aufteilung ca. 75% Hauptnutzfläche und ca. 25% Funktions-, Verkehrs- und

   Nebennutzflächen.

 

Betreiberqualität

 

Ø Gute Bonität

Ø Langjährige Erfahrung

Ø Gute Reputation

 

Bauausführung

 

Ø Solide und hochwertige Bauqualität

Ø Mittlerer bis gehobener Standard

 

Die Neubaukosten eines Seniorenzentrums sollten bei maximal EURO 117.000 pro Pflegeplatz liegen.

 

Diese Übersicht bzw. die Übersendung unseres Anforderungsprofils beinhaltet nicht automatisch die Erteilung eines Makler- oder Suchauftrages zum Nachweis oder zur Vermittlung von Immobilien. Eine Provisionsverpflichtung unsererseits kann nur durch den Abschluss eines schriftlichen Maklerauftrages unter Festlegung der Provisionshöhe begründet werden und setzt weiter den Abschluss und Bestand eines rechtskräftig geschlossenen Kaufvertrages voraus.

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